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Stellungnahme zur Neufassung des Erlasses für die Kooperative Gesamtschule

  • Stellungnahme

In der Neufassung des KGS-Erlasses wird durchgängig der Leitgedanke deutlich: So viel gemeinsamer Unterricht wie möglich, so wenig äußere Differenzierung wie erforderlich. Im Hinblick auf die Ausschärfung eines gemeinsamen Gesamtschulprofils von Integrierten und Kooperativen Gesamtschulen gegenüber den anderen Schulformen des niedersächsischen Schulwesens ist dies sehr zu begrüßen.

Auf der Grundlage dieses Leitgedankens ist es auch nur folgerichtig, mit der Stundentafel eine Harmonisierung zwischen den Schulzweigen der Kooperativen Gesamtschule, aber auch im Hinblick auf die Stundentafel der Integrierten Gesamtschule anzustreben.

Da in Gesamtschulen nach §12 NSchG bzw. KGS-Erlass 1.1 grundsätzlich Schülerinnen und Schüler des 5. bis 13 Jahrgangs unterrichtet werden, kommt der Vorbereitung auf die gymnasiale Oberstufe in allen Schulzweigen und insbesondere in den Abschlussjahrgängen der Sek. I eine ganz besondere Bedeutung zu. Positiv hervorzuheben ist in dieser Hinsicht u.a. die Möglichkeit, die Fächer Deutsch und Mathematik der grundlegenden Anspruchsebene ab Jahrgang 6 durch eine zusätzliche Wochenstunde zu stärken (Vgl. 3.3.6 in der Anhörfassung). Dadurch können nicht nur individuelle Bildungsnachteile ausgeglichen, sondern insbesondere auch noch in höheren Schuljahrgängen Bildungsaufstiegsmöglichkeiten deutlich erleichtert werden. Im Hinblick auf die Transparenz und Verbindlichkeit wäre es allerdings wünschenswert, die Stärkung der Kernfächer Deutsch und Mathematik auch explizit (und nicht nur in einer Fußnote) in der Stundentafel auszuweisen.

Bei der grundsätzlich positiv zu bewertenden Harmonisierung der fachspezifischen Stundenanteile scheint es allerdings im Detail problematisch, wenn in den gesell- schaftswissenschaftlichen Fächern des Gymnasialzweigs eine deutliche Reduzierung der fachspezifischen Pflichtwochenstundenzahlen im Vergleich zur bisherigen Erlasslage erfolgen soll: So ergibt sich für die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer (Geschichte, Erdkunde und Politik-Wirtschaft) im Gymnasialzweig eine Reduzierung der Wochenstundenzahlen um 3 in Jahrgang 9 und um 2 in Jahrgang 10. Die Pflichtstundenzahl im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld wäre damit bis zum Ende der Sek. I nicht nur um insgesamt eine Stunde geringer als an der Integrierten Gesamtschule, sondern um 6 bzw. 5 Stunden (je nach gymnasialer Stundentafel) geringer als am Gymnasium. Da das gesellschaftswissenschaftliche Profil in der Regel sehr hohe, wenn nicht häufig sogar die höchsten Anwahlzahlen in der gymnasialen Oberstufe verzeichnet, wäre es sehr wünschenswert, das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld in allen Schulzweigen, zumindest aber in Jg. 9 und 10 wieder deutlicher zu stärken, v.a. auch weil für diese Jahrgänge dieselben Kerncurricula im Gymnasialzweig zugrunde liegen wie im Gymnasium.

Natürlich stellt sich die Frage, wie die Stärkung des gesellschaftlichen Aufgabenfeldes insbesondere im 9. und 10 Jahrgang erfolgen könnte. Die Arbeitsgruppe, die ja insgesamt eine überaus anerkennenswerte Arbeit geleistet hat, wird sicherlich auch für dieses Problem eine Lösung finden, z.B. durch sensible Stundenreduzierungen in einzelnen Fächern einzelner Jahrgänge. Ein Ausgleich über die Wahlpflichtkursstunden, wie er in der Stundentafel (Vgl. Fußnote 4) vorgesehen ist, löst dabei allerdings nicht die dargestellten Probleme einer angemessenen Vorbereitung auf die gymnasiale Oberstufe (in allen Schulzweigen) noch das Problem der fehlenden Wochenstunden für die gymnasialen curricularen Vorgaben in den Fächern Geschichte, Erdkunde und Politik-Wirtschaft des Gymnasialzweigs der KGS.

Abschließend seien in diesem Zusammenhang noch einmal schlagwortartig und in Auswahl einige der vielen positiven Veränderungen herausgestellt, um die - abgesehen von den einzelnen Aspekten – insgesamt positive Gesamtbewertung zu verdeutlichen:

  • die Harmonisierung der Stundentafel von KGS und IGS
  • die Stärkung des schulzweigübergreifenden Unterrichts und insbesondere auch des schulzweigübergreifenden Wahlpflichtunterrichts
  • die verbindliche Stärkung des Projektunterrichts in allen Jahrgängen
  • die Ermöglichung der Teilnahme am Unterricht nicht nur bestimmter, sondern aller Fächer des „Nachbar“-Schulzweigs, sofern die Leistungsvoraussetzungen und ein entsprechender Klassenkonferenzbeschluss vorliegen
  • die transparenten Festlegungen und Formulierungen zur Anzahl von Klassenarbeiten und zur Gewichtung von Abschlussarbeiten
  • die Überarbeitung des Erlasses im Hinblick auf eine an die aktuelle gesellschaftliche und pädagogische Weiterentwicklung angepasste Sprache

Ulla Pleye
Landesvorsitzende
GGG-Niedersachsen