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Presseerklärung: Änderung des Erlasses zu dienstrechtlichen Befugnissen und Zuständigkeiten nach dem NBG behindert Arbeit der Schulen

  • Pressemitteilung

Änderung des Erlasses „Dienstrechtliche Befugnisse und sonstige Aufgaben und Befugnisse sowie Zuständigkeiten nach dem NBG“ behindert Arbeit der Schulen

Kurz vor der Veröffentlichung der Plattform EiS-Online-NileP ist den weiterführenden Schulen durch die Änderung des o.g. Erlasses die Zuständigkeit für die Einstellung von nichtlehrendem Personal entzogen worden. Die GGG Niedersachsen hat zusammen mit den Schulleitungen der Gesamtschulen im Februar 2021 gegen diesen schwerwiegenden Eingriff in die Eigenverantwortlichkeit der Schulen protestiert. Neben der angeprangerten Verfügungsbeschränkung der Schulleitungen über das eigene Schulbudget und die damit verbundene Entrechtung des Schulvorstandes wurden Einschränkungen der schulischen
Arbeit durch lange Bearbeitungszeiten und zunehmende Bürokratisierung befürchtet.

Nur zwei Monate nach Inkrafttreten der Änderung des Erlasses ist festzustellen, dass alle Befürchtungen voll berechtigt waren.

Einschränkung der Eigenverantwortlichkeit

Schulen können nicht mehr eigenständig und in Verantwortung vor dem Schulvorstand über ihr schulisches Budget verfügen. Dies betrifft auch die Mittel, die durch die Kapitalisierung von Lehrerstunden gewonnen werden. Die Entscheidung, ob und wie die verfügbaren Mittel für die Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden, wird, trotz anderslautender Auskunft aus dem MK, in den Dezernaten der RLSB getroffen! Die Beispiele dafür sind bereits jetzt zahlreich.

Mehrarbeit

Statt der angekündigten und beworbenen Entlastung werden Schulleitungen und Schulsekretariate mit Mehrarbeit zusätzlich belastet. Die Übersendung der Personalunterlagen wurde mit kurzer Frist versehen. Zahlreiche Unterlagen werden nachgefordert, obwohl diese in den übersandten Akten vorhanden waren. Dies erzwingt von Schulleitungen und die den betroffenen MitarbeiterInnen Tätigkeiten, die vorher nicht notwendig waren.

Der Einsatz nichtlehrenden Personals muss von Schulleitungen vor dem RLSB begründet werden. Dies ist neu, verursacht Mehrarbeit, kostet Zeit und ist ungewiss im Ausgang. Für Beschäftigungen im geringen Umfang ist nicht selten deutlich mehr Zeit aufzuwenden, als der gewünschte Beschäftigungsumfang beträgt.

Mangelnde Flexibilität

Auf kurzfristige Anforderungen können Schulen durch die langen und unkalkulierbaren Bearbeitungszeiten der RLSB nicht reagieren.

Die umständliche und aufwendige Beantragung ist besonders dann ärgerlich, wenn es sich um Beschäftigungen in geringem Umfang handelt.

Bildung und Fortführung von besonderen Profilen im Ganztag, im Bereich der Inklusion u. ä. wird erschwert, da die Entscheidung über Stellen und Einstellungen nunmehr bei den RLSB liegen.

Mangelnde Praktikabilität

Die Auswahl geeigneter MitarbeiterInnen geschieht vor Ort im persönlichen Kontakt. Oft werden Beschäftigungen in sehr geringem Umfang vereinbart. Den Aufwand, den die Bewerber treiben müssen, um tatsächlich beschäftigt werden zu können, steht dazu in keinem Verhältnis. Darüber hinaus werden Menschen, die mit dem anonymen Onlineverfahren nicht zurechtkommen, ausgeschlossen. Die dann notwendige Unterstützung durch die Schulen trägt wiederum nicht zu deren Entlastung bei.

Fazit

Die „Lösung“ geht an der Realität und den Notwendigkeiten des schulischen Alltags vollständig vorbei. Sie ist umständlich, verhindert flexibles und schnelles Handeln durch langwierige und übermäßig bürokratische Verfahren und stellt die befürchtete Einschränkung der Eigenständigkeit dar.

Schulen werden in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt, ihre pädagogische Arbeit wird behindert. Die Neuregelung und ihre Ausführung verschlechtern die Situation der Schulen und damit auch die der niedersächsischen Schülerinnen und Schüler.

Eine Entlastung der Schulleitungen ist nicht zu erkennen. Vielmehr nehmen Belastung und Beschränkungen zu. Bereits bei den Schulen des Primarbereichs konnte beobachtet werden, dass die Beschränkung der dienstrechtlichen Befugnisse zugunsten der RLSB zu erheblicher Mehrarbeit in den Schulen, zu verzögerten Einstellungen und damit zur Behinderung der Arbeit in den Schulen geführt haben. Es ist unverständlich, dass diese Fehler nicht analysiert und abgestellt wurden und stattdessen weitere Schulen in ein System gezwungen werden, dessen Kapazitäten nicht ausreichen, um die Anforderungen zeitgerecht und im Sinn der Schulen zu bearbeiten.

Die Pandemie hat gezeigt, dass handlungsfähige Einheiten vor Ort notwendig sind, um flexibel und angemessen zu reagieren. Zentralisierung und Entmündigung sind hingegen kontraproduktiv.

Wir fordern:

Die sofortige Rücknahme des Eingriffs in Budgethoheit der Schulen.

Echte Entlastungen der Schulleitungen durch Verringerung des bürokratischen Aufwands und Beschleunigung der Verfahren.

Rückkehr zur Eigenständigkeit der Schulen und Unterstützung und Stärkung der Eigenständigkeit durch die RLSB.

 

Andreas Meisner (Landesvorsitzender)

Andreas Meisner
GGG Niedersachsen Geschäftsstelle
Kiebitzweg 35
38110 Braunschweig