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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen ändert Ausschreibungsgrenze für Schulen
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Die Arbeit der GGG hat sich ausgezahlt:
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen hat die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) vom 27.05.2025 wurde am 28.05.2025 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet (veröffentlicht auf der Verkündungsplattform unter Nds. GVBl. Nr. 37, s. Anlage). Unter Berücksichtigung von Artikel 2 der Änderungsverordnung trat diese am 29.05.2025 in Kraft.
Für Schulen ergibt sich eine große Erleichterung: In §5 (3) wird die Grenze für einen Direktauftrag ohne komplizierte Ausschreibungsmodalitäten auf 100.000 Euro festgelegt. Damit können Klassen- oder Jahrgangsfahrten wieder ohne große bürokratische Hürden gebucht werden.
Hier der Text:
"Ist der Auftraggeber eine öffentliche Schule im Sinne des § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) oder eine Privatschule im Sinne des § 1 Abs. 1 NSchG, die nach § 99 Nr. 2 GWB öffentlicher Auftraggeber ist, so dürfen Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Wege des Direktauftrags beschafft werden. 3Der Auftraggeber soll zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln (§ 14 Satz 2 UVgO).“
Wir freuen uns, dass das Ministerium der Argumentation der GGG gefolgt ist.