Stellungnahme zur inklusiven Schule 2011
08.12.2011
Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen – Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP
Gesetz zur Herstellung des Rechtsanspruchs auf inklusive Beschulung – Gesetzentwurf der Fraktion der SPD
Gesetz zur Verwirklichung des Rechts auf Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf – Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorbemerkungen
Für die GGG ist Inklusion das selbstverständliche Zusammenleben aller Menschen im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unabhängig von individuellen Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, Fähigkeiten und Behinderungen. Für die Schule bedeutet dies: Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf das gemeinsame Lernen unabhängig von Elternhaus und Einkommen, unabhängig von sozialer, kultureller und ethnischer Herkunft, unabhängig von unterschiedlichen Fähigkeiten und Behinderungen. Als einen ersten Schritt zur Inklusion im Schulbereich betrachten wir das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf.




